Arbeits- und Betriebsmedizin
Arbeits- bzw. Betriebsmedizin ist die Lehre
von den Wechselbeziehungen zwischen
Arbeit und Beruf einerseits, sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen
Krankheiten andererseits. Durch präventive und hygienische Maßnahmen sine
Schäden an Leben und Gesundheit zu verhüten; dies erfordert besondere
Vorsorgeuntersuchungen wie Gehörtests, Leistungsfähigkeitsprüfungen,
Impfungen,
usw.
Bereits eingetretene Gesundheitsschäden
müssen aufgedeckt werden; insbesondere
dei anerkannten Berufskrankheiten wie Lärmschwerhörigkeit, Berufsekzeme,
Infektionskrankheiten, Staublunge, berufsbedingte Krebserkrankungen usw.
Nach EG- Recht müssen alle abhängig
Beschäftigten arbeitsmedizinisch betreut
werden, wobei insbesondere die Anforderungen der gewerblichen Berufs-
genossenschaften erfüllt werden müssen. Grossbetriebe haben häufig eigene
arbeitsmedizinische Dienste, während Mittelständler und Kleinbetriebe
sich regionaler arbeitsmedizinischer Dienste bedienen, aber auch gleichwertig
Arbeits/Betriebsmediziner beauftragen können, die arbeitsmedizinische
Betreuung zu übernehmen.